Eine Anzeige kann man inzwischen in den meisten Bundesländern online erstatten. Im Netz ist die Polizei aller Bundesländer vertreten.
Wo & wie anzeigen?
Wenn man sich für eine Strafanzeige entscheidet, empfehlen wir, diese direkt an die Staatsanwaltschaft zu senden, statt sie bei der Polizei zu stellen. Es kommt vor, dass es bei der Polizei kein ausreichendes Problembewusstsein für das Thema Hate Speech gibt – in diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft die bessere Adressatin.
Soweit es sich um ein Ehrverletzungsdelikt handelt, ist neben der Strafanzeige auch ein Strafantrag der Betroffenen notwendig. Der Antrag muss schriftlich innerhalb von einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis von der Tat (und Täter*in) gestellt werden. Doch Achtung: Dieses Prozedere dauert oft sehr lang, Polizei und Strafverfolgungsbehörden sind häufig personell überlastet und teils auch inhaltlich überfordert.
Geht doch!
Eine Anzeige kann aber auch erfolgreich sein: Ein junger Mann, der einen Redakteur von ZEIT ONLINE auf Facebook massiv bedroht hatte, musste jüngst mehr als 4.200 Euro Strafe zahlen, plus Anwaltskosten ... mehr
In jedem Fall sollte gut abgewogen werden, ob die Ressourcen vorhanden sind, diesen Weg zu gehen. Im Zweifel sollte anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden.
Screenshots – aber richtig!
Als Beweismittel sollte man Screenshots anfertigen und die relevanten Daten sichern. Dabei gilt folgendes zu beachten:
1. Kontext: Auch die vorangegangenen Kommentare oder Fotos festhalten. Oft ergibt sich z.B. die Schwere einer Beleidigung erst aus dem Zusammenhang.
2. Datum: Datum und Uhrzeit des Kommentars dokumentieren. Am besten im Screenshot selbst, dazu z.B. das Uhrzeitfenster neben dem Kommentar öffnen und mit fotografieren.
3. User-ID: Um die User-ID festzuhalten, z.B. das Facebook- oder YouTube-Profil des Täters/der Täterin öffnen und die komplette URL-Adresse im Browser abfotografieren.
4. Eigene Daten schützen: Bei jedem Screenshot das eigene Profil oder die von Freund*innen u.a. schwärzen, damit später keine Rückschlüsse gezogen werden können, wer den Screenshot angefertigt hat. Auch Ihre Gegner*innen haben Akteneinsicht.